Wann ist ein Startrecht notwendig?

Für den Turngau Offenbach-Hanau gelten bei Wettkämpfen die Bestimmungen des DTB, die in der Wettkampfordnung festgelegt sind.

Für den Turngau Offenbach-Hanau gelten bei Wettkämpfen die Bestimmungen des DTB, die in der Wettkampfordnung festgelegt sind.

Somit gelten bei uns im Turngau bezüglich des gültigen Startrechts folgende Regeln:

  • Wettkämpfe mit Startrechtverpflichtung: gilt für alle Wettkämpfe, die nach nationalen Wettkmapfprogramme und nationalen Regelwerken stattfiden
  • Wettkämpfe ohne Startrechtverpflichtung: Ausgenommen von der Regelung ist das Hallenkinderturnfest, das Gaukinderturnfest, das Wingertsbergturnfest und die Wahlwettkämpfe des Gauturnfests

Genauere Informationen uzur Erstlellung von Startrechten und den Bestimmunge gibt es auf der Homepage des DTB