Finanz- und Wettkampfordnungen

Ordnungen regeln das Miteinander der Turngau-Mitarbeiter und der Vereine. Sie werden vom Turngau-Vorstand oder dem Turnrat verabschiedet. Ordnungen werden nach Bedarf erlassen, dürfen aber den Satzungen von Turngau Offenbach-Hanau und Hessischem Turnverband nicht widersprechen.

Die Turnordnung des Deutschen Turnerbund gibt uns den Rahmen für die turnerischen Aktivitäten vor. Soweit keine eigene Ordnung beschlossen wurde, gelten auch die Regularien des HTV.

Die erste eigene Turngau-Ordnung wurde bereits 1984 erstellt: die Finanzordnung. Sie gibt dem Vorstandsmitglied für Finanzen und allen Mitarbeitern klare Regeln für die finanziellen Belange. Mit dem Ziel, die zur Verfügung stehenden Mittel wirtschaftlich und unter Berücksichtigung von gesetzlichen, steuerrechtlichen und Verbands- Vorschriften einzusetzen.

Eine besondere Bedeutung hat auch die Jugendordnung, die die Turnerjugend sich selbst gibt. Der Gauturntag hat nur festzustellen, dass diese Ordnung nicht der Satzung widerspricht. Die Turnerjugend ist weitgehend selbstständig, verfügt über ein eigenes Budget.

Ein besonderes Gewicht hat in den letzten Jahren der Datenschutz. Geregelt im Bundesdatenschutzgesetz. Der Turngau hat sich schon sehr früh 1998 eine eigene Datenschutzordnung mit ergänzenden Regelungen gegeben.

Weitere Ordnungen wurden sukzessive nach Bedarf beschlossen. Sie bilden die Grundlage für unsere gesamten turnerischen Aktivitäten.

Anträge und Formulare