Gauturntag
Der Gauturntag ist das oberste Organ eines Turngaus. Er tritt einmal jährlich zusammen. In begründeten Fällen kann zusätzlich zum sogenannten ordentlichen Turntag auch ein außerordentlicher Turntag einberufen werden.
Dem Gauturntag gehören neben den Mitgliedern des Gauvorstands und der Gauausschüsse die Delegierten aller im Turngau zusammengeschlossenen Vereine an. Jeder Verein kann pro 250 gemeldeter Mitglieder einen Delegierten entsenden. Auch die Turnerjugend ist mit zehn Abgeordneten vertreten, und ganz selbstverständlich gehören die Ehrenmitglieder des Turngaus diesem hohen Gremium an.
Der Turntag ist ein Parlament. Man kann ihn mit einem Landtag oder mit dem Bundestag vergleichen. Dort wie hier richtet sich der Ablauf nach festgelegten Regeln, die in einer Satzung festgeschrieben sind.
Der Gauvorstand berichtet dem Turntag über das abgelaufene Geschäftsjahr und erläutert seine Pläne für die nähere Zukunft. Die einzelnen Vorstandsmitglieder tragen ihre Rechenschaftsberichte vor oder stellen diese jedem Delegierten gar in schriftlicher Form zur Verfügung. Der Turntag berät Anträge und stimmt über gestellte Anträge ab. Hier werden auch die wichtigsten Gauveranstaltungen an die ausrichtenden Vereine vergeben.
Eine ganz wichtige Aufgabe des Gauturntages und seiner Delegierten sind die Wahlen. Alle Vorstands- und Ausschußmitglieder werden in einem genau festgelegten Rhythmus alle zwei Jahre neu gewählt oder in ihren Ämtern bestätigt. Diese durch den festgelegten Rhythmus versetzten Wahlen ermöglichen eine kontinuierliche Arbeit von Vorstand und Ausschüssen, und es kann nie vorkommen, daß der Turngau nach einer Wahl plötzlich von einem völlig neuen Vorstand geführt wird.
Auf dem Gauturntag werden auch die Delegierten für den Landesturntag gewählt, die unseren Turngau dann auf Landesebene vertreten, an den Beratungen teilnehmen, ihre Stimmen bei anstehenden Wahlen abgeben oder sich sogar – zum Wohle unseres Turngaus – in ein wichtiges Amt auf Verbandsebene wählen lassen.
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