Die Satzung des Turngaus
Der Turngau Offenbach-Hanau wurde 1875 gegründet und 120 Jahre bis 1995 als nicht eingetragener gemeinnütziger Verein geführt. In all diesen Jahren war er -und ist es im Verband auch heute noch- eine Untergliederung des Hessischen Turnverband e.V.
Die Rechtsform war für die turnerische Arbeit nicht entscheidend. Es galten Satzung und Ordnungen des Hessischen Turnverbandes. In dieser Form waren bis auf 2 Ausnahmen alle Turngaue organisiert. Ähnlich war bis Mitte der 90er Jahre auch die Struktur des Landessportbundes Hessen mit seinen Sportkreisen.
Die Turngaue führten und führen ihren turnerischen Alltag organisatorisch und finanziell in eigener Verantwortung. Sie wurden und werden aber überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanziert. Der Hessische Turnverband ev nahm und nimmt eine lose Art Kontrolle und Aufsicht wahr. Die Turngaue arbeiteten im Wesentlichen selbstständig.
Seit den 90er Jahren wurden die Verbände zunehmend mit Haftungsfragen, Prüfungen zur Gemeinnützigkeit, Einblick und Vorlage von Jahresabschlüssen bei den Finanzämtern, Prüfung von Verwendungsnachweisen für öffentliche Gelder konfrontiert. Die Gremien des HTV empfahlen daraufhin den Turngauen sich eigene Satzungen zu geben und bei den Vereinsregistern in Hessen als eigenständige juristische Personen registrieren zu lassen.
Dem ist der Turngau Offenbach-Hanau gefolgt und verabschiedete am 20. Januar 1996 beim Gauturntag, der Gründungsversammlung des eingetragenen Vereins, die erste eigene Satzung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Offenbach/Main, wie bereits 1875 bei der ersten Turngau-Gründung. Seinerzeit wurde die bestehende Struktur in Satzungsform übernommen. Eine als notwendig erachtete modernisierte Strukturreform erfolgte bis 2003. Am 26. April 2003 wurde die 1. Satzungsänderung in Maintal-Bischofsheim und am 18. März 2016 die 2. Satzungsänderung in Neu-Isenburg verabschiedet.
Der Turngau Offenbach ist beim Vereinsregister Offenbach unter der Nr. 5 VR 1697 eingetragen.