Der Ältestenrat
Seit 1996, mit Verabschiedung der ersten Satzung des Turngau Offenbach-Hanau, gehört der Ältestenrat gemäß § 20 zu den satzungsgemäßen Gremien.
Der Gauältestenrat besteht aus drei Mitgliedern und einer ersten und zweiten Ersatzperson, die vom Gauturntag für vier Jahre gewählt werden. Die Mitglieder dürfen nicht dem Gauturnrat angehören. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Die Ersatzmitglieder rücken im Verhinderungsfalle nach. Der Ältestenrat tagt einmal jährlich, bei Bedarf zusätzlich.
Der Gauältestenrat schlichtet Meinungsverschiedenheiten zwischen Organen des Turngaues und/oder deren Mitgliedern. Er ist beschlussfähig, wenn die Mitglieder vollzählig anwesend sind. Die Entscheidungen sind endgültig.
Der Gauältestenrat hat sich 1996 eine eigene Ordnung gegeben.
Termine

Eva-Maria Neeb
Vorsitzende Ältestenrat
